Das Erstgespräch dauert in der Regel 50 Minuten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Hier wird zunächst besprochen wie sich die aktuelle Problematik gestaltet und was ich anbieten kann. Das Erstgespräch ist zugleich die erste probatorische Sitzung. Bitte bringen Sie zu diesem Termin das U-Heft (gelbes Vorsorgeheft), Briefe von Kliniken / Vorbehandlern und aktuelle Zeugnisse in Kopie mit. Sie benötigen keine Überweisung. Bitte klären Sie bereits jetzt welche Unterlagen Ihre Versicherung benötigt.
Im Rahmen der Probatorik (50 Minuten pro Sitzung) stehen Ihnen zwischen 5 und 6 Sitzungen zur Verfügung in denen zunächst geschaut wird ob man sich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen kann, geklärt wird ob ein behandlungsbedürftiges Störungsbild vorliegt, welche Ziele erreicht werden wollen, wie groß die Behandlungsmotivation ist und ob es alternativen zu einer Psychotherapie gibt (ein stationärer Aufenthalt, ob ein anderes Verfahren der Psychotherapie geeigneter wäre, eine Vorstellung bei einem Kinder- und Jugendpsychiater indiziert ist, andere Stellen ausreichen,….). Die Konsiliarberichtsanforderung gebe ich Ihnen bereits in den ersten ein bis zwei Sitzungen mit. Der Konsiliarbericht wird von ärztlicher Seite ausgefüllt (behandelnde Kinder- und Jugendpsychiater:in, behandelnde Kinderärzte:innen, behandelnde Hausärzte:innen). Insbesondere bei psychischen Erkrankungen ist es wichtig, dass organische Ursachen ausgeschlossen sind und geklärt wurde ob eine medikamentöse Begleitbehandlung nötig ist. Dies wird im Konsiliarbericht festgehalten. Dieser Bericht ist ein wichtiger Bestandteil für den späteren Antrag auf Psychotherapie.
Zusätzlich erfolgt eine Diagnostik anhand von standardisierten Testverfahren. Fragebogen werden ausgegeben, evtl. erfolgt eine Leistungsdiagnostik (Intelligenztest) und eine persönliche biografische Anamnese wird erhoben.
Die biografische Anamnese erfolgt in einer Sitzung von 50-90 Minuten. Hier wird die Lebensgeschichte von Geburt bis heute erfragt und besprochen. Wer bei diesem Termin anwesend ist hängt vom Alter der Patienten:innen ab. Bei jungen Erwachsenen werden die persönlichen Biografiemarker besprochen und skizziert, bei jüngeren Patienten:innen erfolgt die Erhebung nach Möglichkeit mit allen Elternteilen.
Mit den Informationen aus dieser ersten Kennlernphase wird dann (sofern Behandlungsbedarf besteht und eine Behandlung gewünscht ist) der Antrag auf Psychotherapie gestellt. Die Ergebnisse und Antragsinhalte bespreche ich zunächst mit Ihnen.
Die Stunden wurden bewilligt…. .Je nach Versicherungsvertrag gestaltet es sich nun ganz unterschiedlich mit welchem Kontingent die Psychotherapie gestaltet werden kann. Generell erfolgen zunächst wöchentliche Termine (50 Minuten pro Sitzung). Je nach Behandlungsfortschritt und Symptomatik werden diese Sitzungen nach und nach in größere Abstände gelegt. Bei Kindern und Jugendlichen gestaltet sich der Rhythmus meist mit vier Terminen für die Patienten:innen und darauffolgend ein Termin für Bezugspersonen.
Gruppenpsychotherapie: Die Probatorik erfolgt zunächst wie im Einzelsetting. Gruppenpsychotherapie (50 oder 100 Minuten) erfolgt im Rhythmus vier Gruppensitzungen und daran anschließend ein Einzeltermin. Bei Kindern erfolgen Bezugspersonenstunden nach jeder vierten Gruppensitzung. Wahlweise als Gruppenbezugspersonenstunden, oder Einzelgespräche. Die Gruppen sind in der Regel auf 5 bis maximal 8 Teilnehmer ausgelegt.
Die Gruppen finden alle zwei Wochen statt und werden für die Bereiche Angst, Depression, Persönlichkeitsstörung (Borderline) und soziale Phobie angeboten.