Privatpatienten
In der Regel übernehmen Beihilfe und Privatversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten 3.0- bis 3.5-facher Satz (GOP*). Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Je nach Tarif können Ihnen Kosten zur Begleichung der Differenz zwischen Honorar und Erstattungsbetrag enstehen. Oftmals wird nur der 2.3-fache Satz übernommen, klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Versicherungsanbieter / der Beihilfe.
Selbstzahler
Das Honorar richtet sich wie bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten 3.0 bis 3.5-facher Satz (GOP*).
Kassenpatienten
Die Kosten für die Behandlung werden von Ihrer gesetzlichen Versicherung getragen, sofern ein behandlungsbedürftigtes Störungsbild vorliegt.
* GOP, hier ein Auszug aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten Stand April 2020. Eine detaillierte Auflistung mit allen Gebührenpositionen erhalten Sie im Erstgespräch.
Ziffer | Satz | Kosten | Leistung | Anzahl |
870 | 3,5 | 153,00€ | Probatorik Einzeltherapie | 5x Probatorik Einzeltherapie individuell |
860 | 3,0 | 160,87 | Biographische Anamnese | Einmalig im Rahmen der Diagnostik |
808 | 3,5 | 81,60€ | Bericht an den Gutachter / Einleitung der Psychotherapie | Einmalig bei Antragsstellung |
871 | 3,0 | 26,23€ bei 50 Minuten 52,46€ bei 100 Minuten | Verhaltens-therapie Gruppe | pro Gruppensitzung |
857 | 1,8 | 12,17€ | Orientierende Tests (pro Test) | Beginn und Ende |
856 | 2,3 | 52,60€ | Entwicklungs- und Intelligenztests | Beginn |
1 | 2,3 | 10,72€ | Telefonische Beratung bis 10 Minuten | Durchgängig |
3 | 2,3 | 30,60 | Telefonische Beratung über 10 Minuten bis 30 Minuten | Durchgängig |