Kosten

Privatpatienten

In der Regel übernehmen Beihilfe und Privatversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten 3.0- bis 3.5-facher Satz (GOP*). Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Je nach Tarif können Ihnen Kosten zur Begleichung der Differenz zwischen Honorar und Erstattungsbetrag enstehen. Oftmals wird nur der 2.3-fache Satz übernommen, klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Versicherungsanbieter / der Beihilfe.

Selbstzahler

Das Honorar richtet sich wie bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten 3.0 bis 3.5-facher Satz (GOP*).

Kassenpatienten

Die Kosten für die Behandlung werden von Ihrer gesetzlichen Versicherung getragen, sofern ein behandlungsbedürftigtes Störungsbild vorliegt.

* GOP, hier ein Auszug aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten Stand April 2020. Eine detaillierte Auflistung mit allen Gebührenpositionen erhalten Sie im Erstgespräch.

ZifferSatzKostenLeistungAnzahl
8703,5153,00€Probatorik
Einzeltherapie
5x Probatorik
Einzeltherapie individuell
8603,0160,87Biographische AnamneseEinmalig im Rahmen der Diagnostik
8083,581,60€Bericht an den Gutachter / Einleitung der PsychotherapieEinmalig bei Antragsstellung
8713,026,23€ bei
50 Minuten
52,46€ bei
100 Minuten
Verhaltens-therapie Gruppepro Gruppensitzung
8571,812,17€Orientierende Tests (pro Test)Beginn und Ende
8562,352,60€Entwicklungs- und IntelligenztestsBeginn
12,310,72€Telefonische Beratung bis 10 MinutenDurchgängig
32,330,60Telefonische Beratung über 10 Minuten bis 30 MinutenDurchgängig
Die Differenz zwischen Erstattungsbetrag der Versicherung und Honorar muss von Ihnen selbst getragen werden.